Liebe Patientinnen und Patienten,

nach Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind wir gesetzlich verpflichtet wöchentlich fünf Stunden
„Offene Sprechstunde“ auszuweisen.

In dieser Zeit können Sie
ohne vorherige Terminvereinbarung unsere Praxis aufsuchen.

Leider stehen pro Sprechstundenzeit nur
begrenzte Kapazitäten zur Verfügung, so dass nach einer bestimmten Anzahl an Patienten ggf. keine weiteren Patienten an diesem Tag angenommen werden können, und Sie uns leider an einem anderen Tag erneut aufsuchen müssen.
Hierfür bitten wir um Verständnis!

Das unten beschriebene Vorgehen ist nötig, um einen für ALLE geregelten Ablauf zu ermöglichen, und unsere Anmeldung nicht dauerhaft zu überlasten. Zusammenfassend haben wir alles Wichtige nochmal für Sie notiert:

INFORMATIONEN zur OFFENEN SPRECHSTUNDE:

ZEIT:
Dienstag und Mittwoch:Um 7:45 Uhr werden Termintickets vergeben. Untersuchungen finden zwischen 7:45 uhr und 10 Uhr statt (In den hessischen Ferienzeiten findet die offene Sprechstunde nicht statt)

KAPAZITÄT:
Begrenzt auf die Menge an vorhandenen Terminkarten bei Öffnung der Praxis!
Sollten alle Karten vergriffen sein, besteht an diesem Tag leider keine Möglichkeit mehr die offene Sprechstunde
zu besuchen!

ABLAUF:
1. Um 7:45 Uhr werden nach Öffnung der Praxis Terminkarten vergeben
2.
NUR zur hierauf angegebenen Zeit in der Praxis, unter Abgabe der Karte, anmelden.

WICHTIG: NUR am aufgedruckten TAG + zur aufgedruckten ZEIT gültig!!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Praxisteam